Umweltbonus E-Auto sichern

Umweltbonus E-Auto: Kaufprämie sichern und nachhaltig profitieren

E-Autos sind vergleichsweise teuer. Doch um die emissionsfreien Fahrzeuge erschwinglich zu machen, gibt es staatliche Förderungen oder auch Vorteile durch die Hersteller, zum Beispiel in Form des Umweltbonus für E-Autos. Wir vom BMW-Autohaus Gebr. Siekmann GmbH erklären Ihnen hier, wie Sie die Fördermittel am besten beantragen können. Doch aufgepasst: Teilweise enden die bisherigen Förderprogramme bereits Ende 2022.

Neue, vollelektrische und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge werden bei Kauf und Zulassung im Rahmen des Umweltbonus in Deutschland gefördert. Alle Fahrzeuge auf der Liste der förderfähigen Modelle werden zur Hälfte von Automobilhersteller und Bund begünstigt. In unserem BMW-Autohaus sind das beispielsweise der BMW X3 30e, der iX 40 und die 330e Limousine. Bis Ende 2022 ist der Bundesanteil am Umweltbonus für förderfähige Fahrzeuge durch die sogenannte Innovationsprämie sogar verdoppelt. Ab 2023 bis Ende 2025 ist dann wieder der einfache Bundesanteil, also der Umweltbonus, geplant.

Mit Umweltbonus als Innovationsprämie jetzt noch bis zu 9000 Euro sparen

Für neue vollelektrische Fahrzeuge, bei denen der Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt, erhalten Sie den Umweltbonus als Innovationsprämie von 9000 Euro. Davon zahlt der Bund 6000 Euro und der Hersteller 3000 Euro. Fahrzeuge, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten erhalten immer noch einen Umweltbonus als Innovationsprämie von 7.500 Euro. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro erhalten bei einer Zulassung bis zum 31.12.2022 aktuell 6.750 Euro. Bei teureren Fahrzeugen dieser Art von 40.000 bis 65.000 Euro gibt es noch 5.625 Euro. Teilweise können unter bestimmten Voraussetzungen auch vollelektrische und Plug-In-Hybrid Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge gefördert werden. Gar nicht so leicht, hier den Überblick zu behalten. Gerne helfen wir Ihnen in unseren BMW-Autohäusern in Hameln, Springe und Lügde persönlich weiter.

Umweltbonus für E-Autos bei der BAFA beantragen

Hersteller und Bund teilen sich den Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers daran wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen, so alle Voraussetzungen beim Kauf erfüllt sind. Den Antrag auf Förderung für E-Autos und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge durch den Bund stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Anträge können nur elektronisch gestellt werden. Entscheidend für die Förderhöhe ist das Datum der Zulassung. Denn ab diesem Stichtag kann der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt werden. Ihr Antrag kann durch die BAFA allerdings auch abgelehnt werden – dann ist nach der Zulassung für dieses Fahrzeug kein neuer Antrag möglich.

TIPP: Sprechen Sie uns gerne direkt an. Auch in unserem BMW-Autohaus Siekmann erhalten Sie Elektroautos oder Hybridfahrzeuge. Wir übernehmen alle nötigen Schritte zur Beantragung des Umweltbonus für E-Autos für Sie oder erklären Ihnen die Vorgehensweise.

Wichtig: Gerne zeigen wir Ihnen auch auf, mit welchen weiteren Förderprogrammen der E-Auto-Bonus kombiniert werden kann.

Folgende Unterlagen werden für einen Antrag benötigt:

  • Fahrzeugrechnung mit ausgewiesenem Herstelleranteil an der Umweltprämie
  • Bei Gebrauchtwagen: Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs
  • Beim Leasing: eine verbindliche Bestellung zum Leasingvertrag, der Leasingvertrag und die interne Kalkulation

Wer kann von der Förderung durch den Umweltbonus für E-Autos profitieren?

Anträge auf den Umweltbonus können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine stellen, auf die ein entsprechendes Fahrzeug zugelassen ist. Nur die Person, die in den Zulassungspapieren vermerkt ist, kann den Antrag stellen – das gilt auch beim Leasing.

Förderung durch die BAFA für folgende Autos

Neuwagen und auch junge Gebrauchtwagen sind durch den Umweltbonus förderfähig. Bei Neuwagen gilt: Die BAFA fördert rein batterieelektrische Autos und Fahrzeuge, die kein CO2 ausstoßen. Plug-in-Hybride mit einer Reichweite durch die elektrische Batterie von mindestens 60 Kilometern oder maximal 50 Gramm CO2 Ausstoß pro Kilometer und auch Brennstoffzellenfahrzeuge können auch eine BAFA-Förderung erhalten. Zu beachten ist, dass der Netto-Listenpreis des jeweiligen Modells bei Markteinführung maximal 65.000 Euro betragen darf. Dabei gilt der Preis, den die BAFA in der Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufführt.

Förderung für gebrauchte Elektroautos und Hybrid-Fahrzeuge

Seit Februar 2020 besteht die Möglichkeit dieser Förderung auch für Gebrauchtwagen beim zweiten Wechsel des Besitzers. Die Regelung gilt für Firmen- und Dienstwagen, die vorab keine staatliche Förderung erhalten haben. Zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs dürfen sie nicht länger als zwölf Monate in erster Hand zugelassen sein und zudem nicht mehr als 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Das bedeutet: Der junge Gebrauchte darf nicht vor dem 5. November 2019 erstzugelassen sein. Die zweite Zulassung muss dann nach dem 3. Juni 2020 durchgeführt sein. Ein Sachverständiger prüft diesen Zustand. Der förderfähige Kaufpreis darf 65.000 Euro nicht überschreiten. Schauen Sie sich doch einfach auf unserer Gebrauchtwagenbörse um. Gerne beraten wir Sie zu diesem umfangreichen Thema auch persönlich.

Weitere Förderungsvoraussetzungen

Der Umweltbonus und die gesamte Förderung können erst nach der Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Bei Leasingfahrzeugen hängt die Höhe der Förderung von der Leasingdauer ab. Bei einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten Sie die volle Prämie. Kürzere Laufzeiten habe eine Staffelung des Umweltbonus zur Folge und werden dementsprechend angepasst.

Umweltbonus E-Auto: Das sind die geplanten Änderungen ab 2023

Die Bundesregierung hat sich nach langer Debatte auf neue Regeln zur Bezuschussung von Elektroautos geeinigt. Die gute Nachricht: Autos mit E-Antrieb werden auch über das Jahr 2022 hinaus staatlich gefördert. Die nicht so gute Nachricht: Die Subventionierung verringert sich und ist auf ein Gesamtbudget begrenzt. Die Förderung wird auf rein batterieelektrische Fahrzeuge, also reine E-Autos, konzentriert. Plug-in-Hybridfahrzeuge werden ab 2023 nicht mehr gefördert.

E-Mobilität Förderung: Wie lange noch?

Die Änderungen werden in mehreren Schritten durchgeführt. Ab Anfang 2023 sinkt die Bundesförderung für Autos unter einem Kaufpreis von 40.000 Euro auf 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über diesem Kaufpreis bis 65.000 Euro gibt es noch 3.000 Euro dazu. Für Hybridfahrzeuge läuft die Förderung Ende 2022 vollständig aus. Zudem wird die Förderung ab dem 1. September 2023 auf Privatpersonen beschränkt. Ab 2024 sollen die Kaufprämien weiter sinken. Dann werden lediglich noch Autos bezuschusst, die maximal 45.000 Euro kosten. Die Höhe des Herstelleranteils am Umweltbonus wird noch diskutiert.

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