Der MINI Cooper SE ist das, was MINI ausmacht, und noch viel mehr: Gokart-Feeling 2.0 ab der ersten Sekunde, vereint mit ikonischem Design und smarter Einfachheit. Und diesen gibt es jetzt auch in der MINI Resolute Edition, die ein klares Statement setzt für außergewöhnliches Design mit der Lackierung in Rebel Green und weiteren editionsspezifischen Umfängen im Ex- und Interieur. Entdecken Sie jetzt unsere Aktionsangebote für den vollelektrischen MINI mit Top-Konditionen und sichern Sie sich zu Ihrem elektrisierendem Fahrspaß bis zu 9.000,– EUR** Umweltbonus.

INNOVATIVE LADELÖSUNGEN.
Dank MINI Charging ist laden, so einfach wie nie. Denn Sie haben mit insgesamt über 200.000 Ladepunkten Zugriff auf eines der größten Ladenetzwerke Europas. Mit der MINI App behalten Sie jederzeit den Überblick über die verbleibende Reichweite, den Ladestatus sowie nächstgelegene Lademöglichkeiten und genießen viele weitere komfortable Features für ein einfaches Lademanagement.
JETZT ANGEBOT MIT BIS ZU 9000,– EUR** UMWELTBONUS SICHERN.
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PRIVATKUNDEN ANGEBOTE.

MINI COOPER SE 3-TÜRER.
Spitzenleistung: 135 kW / (184 PS) | Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 253,0
Melting Silver, 16″ LM-Räder Revolite Spoke anthrazit, Stoff Double Stripe Carbon Black/ Carbon Black, Interieuroberfläche Piano Black, Park Distance Control (PDC) hinten, Innenspiegel automatisch abblendend, Lichtpaket, Driving Assistant, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, Ablagenpaket, MINI Navigationssystem, Ambientes Licht, Klimaautomatik, Smartphone Integration, Außenspiegelpaket u.v.m.
Leasingbeispiel* von der BMW Bank GmbH: MINI COOPER SE 3-TÜRER. | |
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Anschaffungspreis: |
30.778,18 EUR
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Leasingsonderzahlung: förderbar mit dem Umweltbonus** |
6.100,00 EUR
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Laufleistung p.a:. |
5.000 km
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Laufzeit: |
48 Monate
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48 monatl. Leasingraten à: |
319,00 EUR
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Gesamtpreis: |
21.412,00
EUR |
Kraftstoffverbrauch & CO2-Emissionen 2
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 14,9 (NEFZ); 15,2 (WLTP). Fahrzeug ausgestattet mit Automatikgetriebe. disclaimer.2
CO2Emissionen kombiniert in g/km: 0,0 (NEFZ); 0,0 (WLTP) 2
Energieeffizienzklasse: A+++
* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt.; Stand 01/2023. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Fehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
** Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
2 Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße und der optionalen Sonderausstattung. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration. Bei Änderungen der Ausstattung können sich diese Werte ändern.Die CO₂-Effizienzangaben ergeben sich aus der Richtlinie 1999/94/EG und der Pkw-EnVKV in ihrer aktuellen Fassung. Die Angaben beziehen sich auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße und der optionalen Sonderausstattung. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration. Bei Änderungen der Ausstattung können sich diese Werte ändern.Die CO₂-Effizienzangaben ergeben sich aus der Richtlinie 1999/94/EG und der Pkw-EnVKV in ihrer aktuellen Fassung. Die Angaben beziehen sich auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
GEWERBEKUNDEN ANGEBOTE.

MINI COOPER SE 3-TÜRER.
Spitzenleistung: 135 kW / (184 PS) | Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 253,0
Leasingbeispiel* von der BMW Bank GmbH: MINI COOPER SE 3-TÜRER. | |
---|---|
Anschaffungspreis: |
30.168,07 EUR
|
Leasingsonderzahlung: förderbar mit dem Umweltbonus** |
5.126,05 EUR
|
Laufleistung p.a:. |
5.000 km
|
Laufzeit: |
48 Monate
|
36 monatl. Leasingraten à: |
279,00 EUR
|
Gesamtpreis: |
15.170,05
EUR |
Kraftstoffverbrauch & CO2-Emissionen 2
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 14,9 (NEFZ); 15,2 (WLTP). Fahrzeug ausgestattet mit Automatikgetriebe. disclaimer.2
CO2Emissionen kombiniert in g/km: 0,0 (NEFZ); 0,0 (WLTP) 2
Energieeffizienzklasse: A+++
* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt.; Stand 01/2023. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Fehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
** Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
2 Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße und der optionalen Sonderausstattung. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration. Bei Änderungen der Ausstattung können sich diese Werte ändern.Die CO₂-Effizienzangaben ergeben sich aus der Richtlinie 1999/94/EG und der Pkw-EnVKV in ihrer aktuellen Fassung. Die Angaben beziehen sich auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße und der optionalen Sonderausstattung. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration. Bei Änderungen der Ausstattung können sich diese Werte ändern.Die CO₂-Effizienzangaben ergeben sich aus der Richtlinie 1999/94/EG und der Pkw-EnVKV in ihrer aktuellen Fassung. Die Angaben beziehen sich auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.